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Rauchmelder sind wichtig !!


Rauchmelder retten Leben - Ihres und das Ihrer Mitbewohner!

Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden. Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Socherheit bringen zu können. 

Diese Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt: Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem: Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender.

Rauchmelder

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.


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